Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferadressen- und Lagerservice der Firma "Point-Of-Delivery"
Point-Of-Delivery, Birgit Bachhuber
Industriestr. 20
D-83395 Freilassing
Deutschland
Telefon: +49(0)8654 - 7755794
Email: office@point-of-delivery.com
1. Geltungsbereich und Gegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen:
Point-Of Delivery, Birgit Bachhuber Industriestr. 2083395 Freilassing (nachfolgend POD genannt) und den Kunden und Kundinnen (nachfolgend Kunde/Kunden genannt)
im Rahmen des Lieferadressen und Lagerservice.
2. POD stellt dem Kunde seine Adresse und seine Lagerräume für die Anlieferung und / oder Lagerung von Briefe, Pakete, Sperrgut, Paletten oder Waren
(nachfolgend Sendungen genannt) gegen eine Vergütung zur Verfügung.
3. POD sorgt für die Aufbewahrung der Sendungen. Eigentumsverhältnisse an den Sendungen werden hierdurch nicht verändert, insbesondere wird POD nicht Eigentümer der Sendungen.
4. Die Preise der Vergütung ergeben sich aus der Größen- und Gewichtseinteilung in der jeweils aktuellen Preisliste von POD.
5. Auf Grund der Anliefermengen und der unterschiedlichen Mitarbeiter ist es nicht möglich, dass POD auf Kundenwunsch einzelne Sendungen oder Sendungen, die zu einem gewissen Termin eintreffen, nicht annehmen soll.
Somit muss der Kunde selber dafür sorgen, dass nur von ihm gewünschte Sendungen zu POD angeliefert werden.
6. POD wickelt diesen Service unter Anwendung von diversen Sicherheitsmodalitäten ab. Diese sind
a. Jeder Kunde erhält eine persönliche Kundennummer.
b. Spätestens bei Abholung der ersten Sendung muss sich der Kunde authentifizieren. Dabei speichert POD die Daten des Ausweises.
c. Ohne eine funktionierende E-Mail-Adresse des Kunden ist die Teilnahme am Adressen und Lagerservice nicht möglich.
7. POD bietet zwei Kundenservices an: Eine persönliche Lieferadresse- und einen Lagerservice.
2. Persönliche Lieferadresse.
1. In Verbindung mit der Adresse von POD, des Kundennamens und der persönlichen Kundennummer kann dieser Kunde Lieferungen an POD senden lassen.
Die Anschrift für Zustellungen muss in der folgenden postalisch richtigen Form erfolgen:
Firma oder Name und Vorname
c/o POD Kundennummer
Industriestr. 20
D-83395 Freilassing
Beispiel:
Max Mustermann
c/o POD1234
Industriestr. 20
D-83395 Freilassing
2. POD nimmt sämtliche Sendungen grundsätzlich im Auftrag des Kunden entgegen.
3. Die Annahme von äußerlich beschädigten Sendungen wird grundsätzlich verweigert und von POD auf dem Abliefernachweis des Briefträgers oder des jeweiligen Spediteurs vermerkt.
4. Sendungen ohne eine durch POD zuvor zugeteilte Kundennummer werden nicht angenommen.
5. Unfreie, unterfrankierte oder Nachnahmesendungen werden grundsätzlich nur mit einem ausreichenden Kundenguthaben angenommen.
6. Bei jedem Sendungseingang erhält der Kunde von POD eine Mitteilung, dass eine Sendung für ihn eingetroffen ist.
a. Die Mitteilung erfolgt ausschließlich per E-Mail.
7. POD lagert die Sendung(en), bis diese vom rechtmäßigen Kunden abgeholt wird (werden). Die Lagerung von Sendungen ist bis zu einer gewissen Lagerdauer im Grundpreis
des Lagerservice enthalten. Die genaue Lagerdauer zum Grundpreis ist aus der aktuellen Preisliste ersichtlich. Sobald die Abholung einer Lieferung nicht innerhalb dieser
Lagerfrist bei POD erfolgt ist, wird für die weitere Aufbewahrung der Sendung ein Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
8. POD ist es gestattet, Sendungen in einem anderen Gebäude als der Lieferadresse zu lagern.
9. Die Öffnung, Bearbeitung, Weitersendung oder Auslieferung von Sendungen durch POD ist in diesem Service nicht vereinbart.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Einzelvereinbarung und sind kostenpflichtig.
10. Amtliche Benachrichtigungen und gerichtliche Mahnbescheide gelten einen Tag nach Versendung des Benachrichtigungs-Mails als zugestellt.
3. Lagerservice
1. POD bietet Kunden Lagermöglichkeit für Sendungen aller Art mit Ausnahme der unter 5.7, 5.12 aufgeführten Ausschlüsse an.
2. Die Sendung muss entweder in einem Brief oder Paket in einer Einheit versandfertig verpackt sein.
3. Sobald dem Kunden die Sendung ausgehändigt wird, wird der Lagerservice abgerechnet.
4. Aufgaben und Pflichten von POD
1. POD teilt Kundennummern zu und verwaltet diese.
2. POD nimmt Sendungen in Empfang und lagert diese in den Geschäftsräumen.
3. POD benachrichtigt den Kunden, sobald eine Sendung eingetroffen ist per E-Mail.
a. Benachrichtigungen über Sendungseingänge erfolgen unverzüglich nach Sendungseingang, spätestens innerhalb eines vollen Arbeitstages.
b. Sendungseingangs-Mitteilungen per Email ist kostenfrei.
c. Ein Benachrichtigungs-E-Mail gilt als zugestellt, wenn vom Mailserver keine Benachrichtigung einer Nichtzustellung erfolgt.
e. POD entsorgt auf Kundenwunsch Leergut oder Verpackungsmaterialien. Dies ist ein kostenpflichtiger Service, und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
5. Aufgaben und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde muss POD zur Erteilung seiner Kundennummer seine genaue private bzw. geschäftliche Anschrift und eine funktionierende E-Mail- Adresse mitteilen.
2. Eine Teilnahme ohne funktionierende E-Mail-Adresse ist nicht möglich. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist POD unverzüglich mitzuteilen.
3. Name und Adresse müssen per Ausweis, Pass oder Identitätskarte nachgewiesen werden. Dabei erstellt POD eine Kopie des Ausweises.
Somit ist es notwendig, dass der Adressinhaber bei Empfang der ersten Sendung die Abholung persönlich vornimmt.
4. Namensänderungen können nur unter Vorlage des Ausweises bzw. einer amtlichen Dokumentation über die Änderung des Namens am einfachsten persönlich in unseren Geschäftsräumen erfolgen.
5. Mehrfache Anmeldungen sind für eine gleiche Person bzw. für die gleiche Firma nicht möglich. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von POD.
6. Der Kunde darf nur dann eine Sendung an die Lieferadresse senden lassen, wenn die in der aktuellen Preisliste angegebenen maximalen Größen- und Gewichtsbeschränkungen
eingehalten werden und dem Kunden eine von POD auf seinen Namen zugeteilte Kundenummer vorliegt.
7. Um zu vermeiden, dass Werbesendungen an diese Lieferadresse zugesandt werden, die für den Kunden kostenpflichtig werden, ist der Kunde verpflichtet, diese Adresse nicht als Werbeadresse frei zu geben.
8. Der Kunde muss rechtmäßiger Eigentümer oder Käufer dieser Gegenstände sein.
9. Ausschließlich den Kunden als Käufer von Sendungen treffen Verpflichtungen aus dem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag.
Durch die Aufbewahrung bzw. Lagerungwerden insoweit keine Verpflichtungen von POD gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Verkäufer begründet.
10. Die Lieferadresse darf nicht als Rechnungsadresse verwendet werden.
11. Sofern ein Kunde den Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat, muss er dem Lieferanten den Auslandswohnsitz anzeigen.
12. Nicht angenommen werden bzw. nicht gelagert werden
a. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften
unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist.
b. Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist.
c. Sendungen mit außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert
d. Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
e. Sendungen, welche geruchbelästigend sind.
f. Sendungen, die lebende Tiere sowie sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten.
g. Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
h. Für zollrechtliche Vorschriften ist der Kunde voll verantwortlich.
i. Der Kunde weist sich vor der Abholung durch Vorlage seines Ausweises, Pass oder Identitätskarte aus.
j. Bei Abholung ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, gemeinsam mit dem Mitarbeiter von POD die Sendung auf ihre Richtigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
k. Die Kundennummer in Verbindung mit der Lieferadresse darf nur von der bei POD registrierten Person verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Adressinhaber.
Hierdurch entstehender Arbeitsaufwand muss POD durch den Adressinhaber erstattet werden.
l. Der Kunde sollte mit Anfragen zu Sendungen bzw. mit der Abholung so lange warten, bis die Sendungseingangs-E-Mail von POD bei ihm eingetroffen ist.
m. Die Ausgabe von Sendungen kann erst dann erfolgen, wenn die Benachrichtigungs-EMail an den Kunden versandt wurde.
6. Bevollmächtigungen
1. Sofern der Kunde die Sendung nicht persönlich bei POD zu den entsprechenden Ladenöffnungszeiten abholt, besteht auch die Möglichkeit, eine Abholung
durch eine vom Kunden beauftragte Person erledigen zu lassen.
Das bedingt jedoch die Einhaltung nachfolgend genannter Formalitäten.
Es gibt zwei mögliche Bevollmächtigungsarten: Einmalige Abholung durch Vollmacht auf Papier und Ausstellung einer Dauervollmacht (umfasst fast sämtliche Befugnisse eines Adressinhabers).
2. Der Abholer bringt zur einmaligen Abholung einer Sendung eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht im Original mit. Zusätzlich ist eine Kopie des Ausweises, Passes oder der Identitätskarte des Adressinhabers vorzulegen,
aus welcher die Unterschrift des Vollmachtgebers erkennbar ist.
Ein solches Vollmachtsformular kann von der Homepage von POD heruntergeladen werden. Die Vollmacht und die Kopie von Ausweis, Pass oder Identitätskarte verbleiben bei POD.
3. Ein Adressinhaber kann die Ausstellung einer Dauervollmacht für eine von ihm beauftragte Person beantragen. Mit dieser Dauervollmacht kann die bevollmächtigte Person sämtliche Rechte des Adressinhabers wahrnehmen,
nur eine Namensänderung des Adressinhabers bzw. der Inhaberfirma und die Löschung der Adresse können durch eine Person mit Dauervollmacht nicht erfolgen.
Ein Adressinhaber kann gleichzeitig mehreren Personen eine Dauervollmacht ausstellen lassen. Die Dauervollmacht bietet sich an für Ehepartner, in Lebensgemeinschaft wohnende Personen und für Firmen,
sofern der Firmeninhaber zur Erledigung der Geschäfte nicht selber erscheinen kann.
Sofern ein Firmeninhaber oder ein Geschäftsführer nicht selber erscheinen kann, muss klar dokumentiert werden, wer rechtlich der Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma ist.
Nur dieser kann dann eine Person mit Dauervollmacht zur Eröffnung und Verwaltung der Adresse bevollmächtigen.
Über die Homepage von POD können entsprechende Formulare heruntergeladen werden.
4. POD übernimmt keine Haftung bei Missbrauch einer Dauervollmacht bzw. einer einmaligen Vollmacht.
5. Der Widerruf einer Dauervollmacht muss schriftlich erfolgen
7. Entgelt
1. Die Preise für den Lieferadressen oder Lagerservice sind bei Abholung in Bar zu entrichten. Dabei gilt die tagesgültige Preisliste bei Abholung der Sendung.
2. POD hat wegen aller durch den Lagervertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht an den Sendungen. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Forderung aus einer eventuellen Versicherung.
Das Pfandrecht besteht, solange POD die Sendung in Besitz hat.
3. Bei übersteigenden Lagerzeiten werden zusätzliche Tagesgebühren, Höhe siehe jeweilsgültige Preisliste, in Rechnung gestellt.
4. Die Kalkulation der Sendungsentgelte erfolgt im Interesse der Kunden sehr kostengünstig.
Aus diesen Gründen muss POD Aufwand, welcher außerhalb des in der Preisliste vermerkten Leistungskataloges entsteht, extra berechnen.
Dies erfolgt nach Zeitaufwand und den Stundensätzen, die ebenfalls in der Preisliste mitgeteilt werden.
5. Sofern der Kunde entgegen diesen AGBs die Lieferadresse als Rechnungsadresse verwendet und es treffen Mahnungen, Inkasso- oder Gerichtsbriefe, die an POD gerichtet sind, ein, muss der Kunde POD den dadurch entstandenen Arbeitsaufwand vergüten.
6. POD ist nicht verpflichtet, Hilfe beim Abtransport von Sendungen zu leisten. Sofern trotzdem Transporthilfe gewährt wird, ist dies immer eine freiwillige Leistung, auf welche kein Anspruch besteht.
8. Ausschlüsse
1. POD kann dem Kunden die zugeteilte Kundennummer entziehen und für die weitere Verwendung sperren. Dies erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen. Die Frist beginnt einen Tag nach Absendung der E-Mail an den Kunden.
2. Da zur Teilnahme eine funktionierende E-Mail-Adresse unbedingt notwendig ist, hat POD das Recht, Sendungsannahmen kurzfristig einzustellen und die Kundennummer zu sperren,
wenn die hinterlegte E-Mail-Adresse nach mehreren Versuchen nicht erreichbar ist.
Da die E-Mail-Adresse bei diesem Service als alleiniges Kommunikationsmittel besteht, ist POD nicht verpflichtet, eine solche Annahmeverweigerung bzw. Stornierung auf andere Art mitzuteilen.
3. In betrügerischen Fällen, wie zum Beispiel bei Nichtbezahlung von bestellter Ware, bei der Zustellung von gerichtlichen Mahnbescheiden, bei Nichtbekanntgabe der tatsächlichen Privatadresse gegenüber dem Lieferanten
(dazu gehört die Verwendung der Lieferadresse als Rechnungsadresse),
bei Vortäuschung eines anderen Bestellers der Ware, bei Bestellungen von Waren im Namen von POD, bei Warenbestellung mit kriminellem Hintergrund oder ähnlichen extremen Verstößen kann POD die Adresse ohne Frist entziehen.
9. Haftung
1. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die POD dadurch entstehen, dass der Kunde keinen Hinweis auf die Gefährlichkeit einer Sendung abgegeben hat sowie für Schäden
durch unrichtige oder unvollständige Bezeichnung einer Sendung, durch fehlerhafte Gewichts bzw.
Maßangaben oder durch Mängel der Verpackung.
2. Grundsätze der Haftung von POD
a. POD haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeitennur, soweit POD oder seine Erfüllungsgehilfen und / oder Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft.
b. Die Entlastungspflicht trifft grundsätzlich POD. Ist jedoch ein Schaden an einer Sendung äußerlich nicht erkennbar gewesen oder kann POD die Aufklärung einer Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden,
so hat der Kunde nachzuweisen, dass POD den Schaden schuldhaft verursacht hat.
3. Ausschluss der Haftung
a. Ansprüche gegenüber POD wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigung sind ausgeschlossen, wenn
b. Der Kunde oder die von ihm legitimierte Person die Beanstandungen nicht unverzüglich bei der Abholung der Sendung am Lagerort, bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, gegenüber POD schriftlich vorgebracht hat
c. Ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streiks, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage,
Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte
d. Der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden und / oder der Sendung hat, insbesondere dann, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit der Sendung, mangelhafte oder fehlende Verpackung,
Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis oder Ähnliches verursacht worden ist
e. Im Falle von Einschreiben gehen etwaige Fristversäumnisse oder Verzögerungen zu Lasten des Kunden. Schadensersatzansprüche werden hierdurch gegenüber POD nicht begründet.
f. POD haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangene Gewinne oder Umsatzverluste, Aufwendungen bei Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerung bei der Abfertigung entstehen.
4. Beschränkung der Haftung
a. Die Haftung von POD für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden,
sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet POD für jeden Grad desVerschuldens.
b. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von POD.
c. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,
verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
d. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber POD ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von POD.
e. Der Kunde hat den Wert der Sendung nachzuweisen. Verursacht POD fahrlässig Schäden, die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist die Haftung auf den nachgewiesenen Wert der Sendung beschränkt.
Die Haftungsobergrenze pro Sendung beträgt maximal € 500.–.
Sofern der Warenempfänger den Inhaltswert der Sendung nicht nachweist, entfällt die Haftung von POD.
10. Datenspeicherung und Datenschutz
POD setzt elektronische Mittel ein und speichert Kundendaten.
POD ist berechtigt, Auskunft bezüglich Sendungseingängen zu geben. Dazu wird jedoch grundsätzlich die von POD vergebene Kundennummer und der dazu passende Name und Vorname abgefragt.
POD ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Kontaktdaten des Bestellers zu übermitteln. Solches darf nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.
Ein Lieferant oder seine Inkassofirma weist POD ein berechtigtes Interesse nach, wie Mahnung an eine über POD geführte richtige Lieferadresse.Deutsche Polizei, deutsche Zollbehörde
oder eine ähnliche deutsche Behörde ermittelt in Zusammenhang mit dem Lieferadress-Service gegen den Sendungsempfänger.
Alle persönlichen Daten werden von POD gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
11. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegenüber POD verjähren innerhalb eines Jahres. Bei Vorsatz oder im Falle von bewusst grober Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung dem Kunden übergeben wurde. Ist die Sendung nicht abgeholt worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem die im Preis enthaltene Lagerfrist abläuft.
12. Geltendmachung des Pfandrechtes
Unbeschadet der Regelung in 2.7 ist POD nach Ablauf der in der Preisliste festgelegten Lagerdauer berechtigt, den Kunden per E-Mail aufzufordern, die Sendung innerhalb weiterer Frist abzuholen.
Sollte die Sendung auch innerhalb dieser Frist vom Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person nicht abgeholt werden, ist POD berechtigt, vonseinem Pfandrecht Gebrauch zu machen.
Abweichende Regelungen Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so haben die übrigen Bestimmungen weiterhin Gültigkeit.
Stand 01.09.2024